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Honorarkatalog

Der neue Kollektivvertrag für Filmschaffende, der Ende November abgeschlossen wurde, brachte neben einer generellen Erhöhung von 2,3 Prozent für Filmschaffende und 2,8 Prozent für nicht Filmschaffende auch neue Positionen, die aber nicht unumstritten sind, wie Wolfgang Ritzberger berichtet.

Die Kollektivvertragsverhandlungen im November gerieten heuer, wenig überraschend, zu einem Match zwischen Regierung und Gewerkschaft, die sich, ebenso wenig überraschend, in der Rolle der Opposition recht wohl fühlten. Während Rendi um den Parteivorsitz der SPÖ rannte, bewegten sich die Metaller und die ÖBBler nur millimeterweise, streikten und waren, zur Verblüffung der Arbeitgeberseite, knapp dran, den Klassenkampf auszurufen. Die Arbeitgeberseite staunte nicht schlecht, da man bis Anfang Herbst sich einig zu sein schien. Aber die politische Großwetterlage motivierte die Gewerkschafter dazu, sich zu profilieren – für die eigene Karriere, wie einige Zeitungen vermuteten, oder einfach, weil man auch der SPÖ zeigen wollte, was geht. Man schlug den Sack, die Arbeitgeber, und meinte den Esel, die bös-böse Regierung, so geht Opposition. Bei den Filmschaffenden ist damit allerdings kein Blumentopf zu gewinnen, kein Politiker macht Karriere, weil er die Situation der Künstler, speziell der Filmschaffenden, umfassend löst, kein Gewerkschafter profilierte sich im Arbeitskampf gegen die bös-bösen Produzenten. Ob die jetzt zufrieden sind oder nicht, ist der Mehrheit im Lande, leider auch den Politikern, völlig schnurz. So einigten sich Gewerkschaft und Fachverband in aller Stille auf 2,3 Prozent Erhöhung der Mindestgagen für Filmschaffende, ohne Erhöhung der Ist-Gagen, und 2,8 Prozent für Nichtfilmschaffende, inklusive der Ist-Gagen, was in etwa 2,3 Prozent Überzahlungen des KV bedeutet. Mehr, so Werner Müller vom Fachverband, sei nicht drinnen, denn die Filmwirtschaft hat nichts zu verteilen. Die Förderungen stagnieren, was strukturell einen Rückgang bedeutet, und der Bereich Wirtschaftsfilm entwickle sich konsequent nach unten. Das habe auch die Gewerkschaft eingesehen. Außerdem habe die Arbeitnehmerseite endlich dem schon öfters vorgetragenen Wunsch nach Schaffung einer Position „Kamera 3“ und „Medienfachkraft“ zugestimmt, allerdings nur für Wirtschafts-, Bildungsund Imagefilme, wie Müller betont. Dagegen laufen nun die Kameraleute Sturm, die der Gewerkschaft Ahnungslosigkeit bezüglich der wirklichen Situation des Marktes vorwerfen und den Produzenten unterstellen, die Mitarbeiter schlicht unfair zu behandeln. Wobei sich auch hier nicht alle einig sein dürften, denn die Spielfilmleute betrifft das in Wahrheit nicht, gibt auch Wolfram Zöttl, Vorstandsmitglied des aac (Austrian Associaton of Cinematographers – Verband österreichischer Kameraleute) zu. „Nur, wie viele betrifft das denn?“, fragt Zöttl, „die paar Kollegen im Spielfilm sind nicht die Mehrheit der Kamerafrauen und –männer.“ Seine Kritik ist grundsätzlich, weil der Kollektivvertrag von so gut wie allen nicht als Untergrenze angesehen wird, sondern als „Honorarkatalog“. Zöttl: „So gut wie alle nehmen sich den Kollektivertrag, der aus dem vorigen Jahrhundert stammt und heute in dieser Form keine Berechtigung mehr hat, wie eine Speisekarte her – da Kamera 3, Tagesgage 322 Euro, passt.“ Dass es sich um Mindestgagen handle und die Position nur Imageund oder Bildungsfilmen vorbehalten sei, kümmere dann niemanden. Zu wenig, na dann nicht, warten eh genug auf einen Job. „Ich sag das immer meinen Studenten“, so Zöttl, „nur weil du jünger bist und weniger Erfahrung hast, sollst du weniger bezahlt bekommen als der Kollektivertrag vorschreibt? Der Film soll ja trotzdem ordentlich sein. Oder steht dann da, das ist jetzt nur ein Bildungsfilm von einem Anfänger?“ Und weiter: „Warum ist ein Bildungsfilm schlechter bezahlt, ist das dann ein schlechterer Film, oder ist er kleiner, gilt das Internet weniger, geht’s nach Gewicht oder Auflösung?“ Der Verdacht, dass diese Positionen nur einige wenige Produzenten wollen, die so die Gagen für Kameraleute noch weiter drücken können, liege nahe. „Ich mache selbst drei, vier Filme im Jahr, die ich selber produziere. Wenn der Kunde keine fairen Gagen für alle bezahlen kann oder will, lass ich es sein“, sagt Zöttl und kritisiert die TV-Anstalten, die zum Teil abenteuerliche Konstruktionen bemühen.

Ich mache selbst drei, vier Filme im Jahr, die ich selber produziere. Wenn der Kunde keine fairen Gagen für alle bezahlen kann oder will, lass ich es sein

Die Gerüchte sind ja seit einiger Zeit durchaus nicht zu überhören, da werde dann der ohnehin nur mehr geringe KV-Lohn noch auf Stunden heruntergebrochen. Und angeblich sind TV-Produktionen geplant, die sich laut den ausführenden Produzenten nur ausgehen sollen, wenn etwa die Kameraleute nur mehr als „Kamera im Verbund“, laut neuem KV 240 Euro pro Tag brutto, beschäftigt werden und das nur wenige Stunden pro Tag (also die Tagesgage heruntergebrochen), weil länger dauerts ja nicht. Das wird dann kumuliert, was im Endeffekt auf eine geringfügige Anstellung hinauslaufen soll. Gerüchte, derzeit. So als ob man die restlichen Stunden pro Tag noch fürs Billa-TV arbeiten kann oder im Parlament.

Das absolute Katastrophenszenario bedeute aber die Medienfachkraft, die dann eh für alles einsetzbar ist und nur mehr einen Bruchteil an Kosten verursacht. Die Handhabe dafür liefere jetzt der neue KV. Zöttl: „Davon kann dann endgültig keiner mehr leben. Das wird uns dann die Gewerkschaft, die ohnehin nur mehr einen Bruchteil der Filmschaffenden vertritt, einmal erklären müssen.“

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